Wesentliche Grundsätze unserer Betriebsratstätigkeit
- Wir vertreten grundsätzlich jede Kollegin und jeden Kollegen,
d.h. Hilfs- und Fachkräfte, Sachbearbeiter, Referenten, Ingenieure,
Vormänner, Meister, Team- und Gruppenleiter, Leiharbeitnehmer,
Auszubildende und Praktikanten. Dabei ist es völlig unerheblich,
welches Ansehen eine Person
genießt,
ob eine Mitgliedschaft bei irgendeiner Organisation besteht oder eine
tarifliche oder außertarifliche Vergütung vereinbart ist.
- Wir nehmen unsere Betriebsratsarbeit sehr ernst, da die
Ergebnisse unserer Arbeit, ob direkt oder indirekt, in sehr vielen
Fällen einen sehr großen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der von
uns vertretenden Belegschaft haben. Diese Ernsthaftigkeit findet ihren
Ausdruck unter anderem in
einer
hohen Anwesenheitsquote bei Verhandlungen mit der Geschäftsleitung
sowie der regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats und
seiner Ausschüsse.
- Auch vor und während der Mitbestimmungswahlen setzen wir uns
kontinuierlich in vollem Umfang für die Belange unserer Kolleginnen und
Kollegen ein.
- Rücktritte von Mandaten aus wahltaktischen Gründen werden
von uns nicht toleriert, da ein derartiges Verhalten immer zu Lasten
der zu betreuenden Kolleginnen und Kollegen geht.
- Das Ausnutzen des Betriebsratsamtes zur Erlangung persönlicher
Vorteile wird von uns nicht geduldet.
- Bei der Korruptionsprävention im Bereich der Mitbestimmung
orientieren
wir uns an den Empfehlungen von Transparency International.
- Wir stellen den Konkurrenzunternehmen des Lufthansa-Konzerns
keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zur Verfügung. Auch dann
nicht, wenn damit eine Profilierung in außerbetrieblichen Medien (z. B.
Internet, TV) möglich erscheint.
- Wir erteilen unseren Kolleginnen und Kollegen keine falschen oder
irreführenden Informationen, um die dabei entstehenden Ängste für
Mitgliederwerbung und Wahlkampfzwecke zu nutzen.
- Wir thematisieren Missstände nur dann, wenn wir tatsächlich
erreichen wollen, dass diese Missstände abgestellt werden.
- Wir diskreditieren keine Betriebsratsmitglieder und
veröffentlichen auch nicht deren individuelles Abstimmungsverhalten.
- Probleme im betrieblichen Bereich sind grundsätzlich von den
Betriebspartnern zu lösen. Für die Verlagerung von Entscheidungen und
Maßnahmen auf außerbetriebliche Stellen (Gerichte, Behörden, Ämter)
gilt das Ultima Ratio-Prinzip.
- Wir verhandeln immer bis zum Schluss und schöpfen dabei sämtliche
unserer Möglichkeiten vollständig aus. Zu den hierbei erzielten
Ergebnissen stehen wir. Selbst dann, wenn diese unpopulär erscheinen
und den Erwartungen mancher nicht entsprechen.
Zurück