Der Betriebsrat setzt sich grundsätzlich für die Interessen aller Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber ein. Dazu gehören z.B. tarifliche Mitarbeiter aller Tarifgruppen, außertarifliche Mitarbeiter, Teamleiter und Gruppenleiter, Vorleute und Meister, Mitarbeiter mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen, Auszubildende, Mitarbeiter mit Praktikantenverträgen und Leiharbeitnehmer.
Der Betriebsrat kann sich aufgrund seiner gesetzlichen Rechte in vielerlei Hinsicht dafür einsetzen, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Er hat ein Mitspracherecht in vielen Angelegenheiten, die betriebliche Arbeitszeit, Überstunden, Fort- und Weiterbildung, Zulagen, Prämien und Boni betreffen. Eine Vielzahl von Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber ausgehandelt und abgeschlossen hat, geben den Mitarbeitern Sicherheit in vielen Dingen, die ihr Arbeitsverhältnis betreffen und schützen deren Interessen. (Beispiele: FlexAZ, Langzeitarbeitskonten)
Der Betriebsrat setzt sich für einen diskriminierungsfreien Umgang des Arbeitgebers mit den Beschäftigen sowie der Beschäftigten untereinander ein.
Der Betriebsrat ist bei Kündigungen zu hören. Ohne Anhörung des Betriebsrates wird eine Kündigung nicht wirksam.
Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei Neueinstellungen. So wacht der Betriebsrat zum Beispiel auch darüber, dass interessierte und fachlich geeignete Mitarbeiter bei der Stellenbesetzungen berücksichtigt und deren Entwicklingsmöglichkeiten nicht durch Bevorzugung externer Bewerber ungeprüft übergangen werden.Bei Umstrukturierungen oder im Falle von Personalabbau handelt der Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan aus, damit Nachteile für die Betroffenen ausgeglichen werden.
Im Falle von Konflikten mit dem Arbeitgeber können sich die betroffenen Mitarbeiter an Betriebsratsmitglieder ihres Vertrauens wenden und werden von diesen in ihren Angelegenheiten beraten und unterstützt.