Aufgaben des Betriebsrates
[Quelle: § 80 Betriebsverfassungsgesetz ]
- Der Betriebsrat wacht darüber, dass die zugunsten der
Arbeitnehmer
geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten und durchgeführt
werden.
- Der Betriebsrat beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem
Betrieb und der Belegschaft dienen.
- Der Betriebsrat fördert die Durchsetzung der tatsächlichen
Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der
Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem
beruflichen Aufstieg.
- Der Betriebsrat fördert die Vereinbarkeit von Familie und
Erwerbstätigkeit.
- Der Betriebsrat nimmt Anregungen von Arbeitnehmern und von der
Jugend-
und Auszubildendenvertretung entgegen und wirkt, falls sie berechtigt
erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung
hin. Die betreffenden Arbeitnehmer werden über den Stand und das
Ergebnis der Verhandlungen unterrichtet.
- Der Betriebsrat fördert die
Eingliederung schwerbehinderter Menschen (einschließlich der Förderung
des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch) und fördert die Eingliederung sonstiger
besonders schutzbedürftiger Personen.
- Der Betriebsrat bereitet die Wahl
einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vor und führt diese durch.
Er arbeitet mit dieser zur Förderung der Belange der in § 60 Abs. 1
genannten Arbeitnehmer (d.h. Jugendliche unter 18 Jahren und
Auszubildende unter 25 Jahren, sofern in der Regel mindestens 5
Personen aus diesem Kreis im Betrieb beschäftigt sind) eng zusammen.
- Der Betriebsrat kann von der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vorschläge und Stellungnahmen anfordern.
- Der Betriebsrat fördert die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im
Betrieb.
- Der Betriebsrat fördert die Integration ausländischer
Arbeitnehmer
im
Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen
Arbeitnehmern und beantragt Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.
- Der Betriebsrat fördert und sichert
die Beschäftigung im Betrieb. Der Betriebsrat fördert Maßnahmen des
Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.
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